Schenkungen und Legate


Wie jede Stiftung ist auch Wunderland auf Beiträge, Schenkungen oder gar Legate angewiesen. Gemäss Entscheid der kantonalbernischen Steuerverwaltung ist die Stiftung Wunderland steuerbefreit, weshalb Beiträge im Rahmen der jeweiligen Vorschriften von der Steuer abgesetzt werden können.


Denkbar sind Beiträge ohne spezielle Zweckbestimmung, aber auch solche mit einer Widmung (Beispielsweise: «für die Arbeit des Mercato»).
Denkbar ist sogar die Schenkung einer Liegenschaft – beispielsweise mit dem Zweck, günstige Wohnungen zu erhalten. Es muss allerdings ein funktionierendes Projekt in der Liegenschaft bestehen oder vorgesehen sein.

Für ergänzende Auskünfte steht die Geschäftsstelle der Stiftung gerne zur Verfügung.

Postkonto 60-287834-0
IBAN: CH91 0900 0000 6028 7834 0
Stiftung Wunderland / Fondation Pays des Merveilles, 2502 Biel / Bienne